Datenschutz & Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der  Mountainbikeschule Trailacademy by Trailholidays UG

Mit der Anmeldung/dem Abschluss des Reisevertrages und/oder der Teilnahme an einer Reise/ Veranstaltung von Trailholidays UG erklärt der/die Teilnehmer/in, dass er/sie die nachfolgenden Teilnahmehinweise gelesen hat und damit einverstanden ist:

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

des Veranstalters Mountainbikeschule Trailacademy – Trailholidays UG
Die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen (§§ 651a-m BGB, §§ 4-6 BGB-Info-VO) und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Teilnehmer und Mountainbikeschule Trailacademy by Trailholidays UG nachfolgend Trailacademy genannt, als Reiseveranstalter. Unsere Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Reiseangebote, für die wir als Reiseveranstalter auftreten.

1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bieten Sie uns als Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in unseren Prospekten genannten Reiseausschreibung, den Wichtigen Hinweisen zur Teilnahme
an den Sportveranstaltungen, Kursen und Reisen, und diesen Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, fernmündlich, per Email/Internet oder formlos erfolgen. Wir empfehlen für die Anmeldung die Verwendung unseres Formulars. Der Reisevertrag mit Ihnen
kommt durch unsere Annahme Ihrer Anmeldung zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf und über die wir Sie mit der schriftlichen Reisebestätigung informieren. Weicht unsere
Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch
ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung der Anzahlung oder Restzahlung) annehmen können. Der Reisevertrag kommt dann auf Grundlage des neuen Angebotes zustande.

2. Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines ist eine Anzahlung von 30% des Reisepreises zu leisten. Sie wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Der
Restbetrag ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert
bei uns eingegangen sein. Zahlungen haben möglichst unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer (BID) und des Teilnehmernamens zu erfolgen. Bei erteilter
Einzugsermächtigung achtet Trailacademy auf die Einhaltung der Fälligkeiten der Zahlungen, die sich aus dieser Ziffer ergeben. Wird die Banklastschrift aus Gründen, die der Reisende zu vertreten
hat, nicht rechtzeitig eingelöst, gerät der Reisende in Verzug und wir sind berechtigt, ihm einen (z.B. durch Rücklastschriften) entstandenen Schaden als Verzugsschaden zu berechnen. Ebenso bleibt
insoweit die Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten. Dem Kunden steht stets frei, nachzuweisen, dass ein solcher Schaden überhaupt nicht oder nicht in der von Trailacademy berechneten Höhe
entstanden ist.

3. Stornierung: Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatzperson

Die Teilnehmer können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Stornierung muss schriftlich (Email/ Brief/ Fax) an Trailholidays UG erfolgen. Tritt ein Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Trailholidays Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Maßgeblich für die Höhe der Stornogebühr ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wird der stornierte Teilnehmerplatz von dem Teilnehmer sofort mit einem anderen geeigneten Teilnehmer nachbesetzt, fallen keine Stornokosten an. Bei Nichtbesetzung des Teilnehmerplatzes staffelt sich die Höhe des pauschale Ersatzanspruches vom Reisepreis vor Programm- bzw. Reisebeginn wie folgt –

bei Reisen mit Übernachtung:

  • bis zum 61. Tag vor Veranstaltungsbeginn = 50 €,
  • ab dem 60. Tag bis zum 46.Tage vor Veranstaltungsbeginn = 20 % des Reisepreises,
  • ab dem 45. Tag bis zum 31.Tage vor Veranstaltungsbeginn = 50 % des Reisepreises,
  • ab dem 30. Tag bis zum 08.Tage vor Veranstaltungsbeginn = 80 % des Reisepreises,
  • ab dem 07. Tag bis zum 01.Tage vor Veranstaltungsbeginn = 90 % des Reisepreises,
  • bei unbegründetem Nichtantritt = bis zu 100 % des Reisepreises – abhängig von tatsächlich entstanden Kosten.

bei (Fahrtechnik-) Kursen sowie allen anderen Veranstaltungen ohne Übernachtung:

  • bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn = 25 €
  • ab dem 30. Tag bis zum 22.Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % Gelderstattung oder 80 % Gutschein
  • ab dem 21. Tag bis zum 15.Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % Gelderstattung oder 70 % Gutschein
  • ab dem 14. Tag bis zum 08.Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % Gelderstattung oder 40 % Gutschein
  • ab dem 07. Tag bis zum 01.Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % Gelderstattung oder 20 % Gutschein
  • Ab 24. Std. vor Kursbeginn sowie bei unbegründetem Nichtantritt = keine Erstattung oder 10 % Gutschein – abhängig von tatsächlich entstanden Kosten.

Nichtteilnahme durch Krankheit: Im Falle einer Nichtteilnahme durch Krankheit gelten die normalen Stornierungsbedingungen der Veranstaltung. Eine kostenfreie Umbuchung ist ausschließlich mit der, bei der Buchung im Warenkorb angebotenen ‚Schlecht-Wetter-Police‘ für die betreffende Buchung.

Teilnahme durch Ersatzperson: Es fallen keine Stornierungsgebühren an, wenn ein Teilnehmer bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzperson findet und diese dem Veranstalter (per E-mail) mitteilt.

Auch Unabhängig von dieser Staffelung müssen mögliche entstandene Kosten vollständig ersetzt werden – gleichwohl kann der Teilnehmer nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist als die in Rechnung gestellten Stornokosten.

Es steht dem Teilnehmer stets frei nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen,
entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem erfolgten Rücktritt vom Reisevertrag durch Sie. Wir berechnen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich im
Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten, wobei Ihnen auch in diesem Fall der Nachweis offen steht, dass uns kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Bei
anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 29,00 €/Buchung. Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in die Rechte
und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den
Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

4. Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen
Leistungsumfang: Der genaue Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms zur jeweiligen Reise und den Hinweisen zu dieser Reise in Verbindung mit
der individuellen Reisebestätigung. Altersangaben in der Reiseausschreibung beziehen sich auf vollendete Lebensjahre.
Leistungsänderungen: Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Informationen der Beschreibung des
Programms. Die Prospektausschreibung stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Geringfügige Änderungen der Leistungen, z.B. der angegebenen
Fahrtrouten und Zwischenübernachtungen, sowie Änderungen des Reiseablaufs aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen sind möglich.
Preisänderungen vor Vertragsabschluss: Wir behalten uns ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso
behalten wir uns vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die Ihnen gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente
nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen.
Preisänderungen nach Vertragsabschluss: Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss des
Vertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden
Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem
vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie von uns unverzüglich über eine Preisänderung in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor
dem vereinbarten Reisetermin sind unwirksam.
Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder die
Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte
unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir Ihnen die Schriftform.

5. Mindestteilnehmeranzahl &  Rücktritt und Vertragskündigung durch den Veranstalter

Kurse: Die Mindestteilnehmeranzahl für eintägige Veranstaltungen beträgt 3 Personen.  Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich der Veranstalter vor  die Veranstaltung abzusagen, einen Wertgutschein in Höhe von 100 % der Kursgebühr auszustellen oder einen neuen Termin zu veranschlagen.

Reisen: Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Mindestteilnehmerzahl
im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Rücktrittserklärung Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens
zugegangen sein muss und wir zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen haben. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend
erstattet.
Nach Beginn der Reise sind wir berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Kündigen wir
unter diesen Voraussetzungen, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile,
die wir durch eine anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

6. Haftung, Haftungsbeschränkung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche in Bezug auf das Reisegepäck nach Montrealer Übereinkommen. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen der Reiseleiter nicht Folge geleistet werden oder die jeweilige Straßenverkehrsordnung nicht beachtet wird. Für Schäden, die beim Transport von Fahrrädern und Reisegepäck entstehen, können wir nicht
haften. An Mountainbike-Touren, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen, beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr.

7. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die
Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j, § 651e Abs.3 BGB). Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir
sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach
dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

8. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Anzeige und Ausschluss von Ansprüchen, Anzeige Gepäckverlust und -verspätung

Der Kunde hat auftretende Mängel stets unverzüglich der Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der
Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung nicht ein.
Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei wir die Abhilfe verweigern können, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen, vom Kunden für die Abhilfeleistung gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige
Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie
Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon nach internationalen Abkommen wie etwa dem Montrealer Übereinkommen binnen
7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden, weitere Obliegenheiten
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme an einer Sportreise mit den für diese typischen Beanspruchungen zulässt (ggf. Aufenthalt in großer Höhe oder Schwimmen im tiefen Wasser).
10. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 dazu verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht/stehen das/die ausführende/n Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, welche die Flugbeförderungsleistungen wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Dies gilt ebenso bei einem Wechsel der Fluggesellschaft. Auch hier müssen wir unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die von der EU veröffentlichte Black List für unsichere Fluggesellschaften (Schwarze Liste) finden sie auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu oder über einen Link auf unserer Internetseite oder in unseren Geschäftsräumen.

11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Wir informieren Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Kunde ist für die Einhaltung für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wir haben unsere Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt.

12. Verjährung
Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

13. Versicherungen
Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Reiseversicherungen über uns abzuschließen wie beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Unser Vertragspartner ist die MDT Makler der Touristik GmbH. Wir empfehlen, insbesondere bei Reisen, die mit Sportveranstaltungen verbunden sind, entsprechende Haftpflicht- und/oder Unfallversicherungen abzuschließen, die auch im Ausland gelten.

14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung
eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

15. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen uns und Ihnen findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechtes ist oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

16. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Abtretung von Ansprüchen unter Familienangehörigen.

17. Reiseveranstalter
Mountainbikeschule Trailacademy – by Trailholidays UG –
Inh. Cyril Maximilian Schmidt, Burg Windeck Straße 10,
DE-51570

Datenschutzerklärung:

Geltungsbereich

Diese Datenschutzerklärung klärt Nutzer über die Art, den Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den verantwortlichen Anbieter Trailholidays UG, Windeck, Burg Windeck Straße 10 in 51570 Windeck-Schladern  auf dieser Website (im folgenden “Angebot”) auf.

Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).

Zugriffsdaten/ Server-Logfiles

Der Anbieter (beziehungsweise sein Webspace-Provider) erhebt Daten über jeden Zugriff auf das Angebot (so genannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören:

Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Der Anbieter verwendet die Protokolldaten nur für statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs, der Sicherheit und der Optimierung des Angebotes. Der Anbieterbehält sich jedoch vor, die Protokolldaten nachträglich zu überprüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht.

Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.

Kommentare und Beiträge

Wenn Nutzer Kommentare im Blog oder sonstige Beiträge hinterlassen, werden ihre IP-Adressen gespeichert. Das erfolgt zur Sicherheit des Anbieters, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte schreibt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall kann der Anbieter selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und ist daher an der Identität des Verfassers interessiert.

Kommentarabonnements

Die Nachfolgekommentare können durch Nutzer abonniert werden. Die Nutzer erhalten eine Bestätigungsemail, um zu überprüfen, ob sie der Inhaber der eingegebenen Emailadresse sind. Nutzer können laufende Kommentarabonnements jederzeit abbestellen. Die Bestätigungsemail wird Hinweise dazu enthalten.

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